Kosten
Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten über Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfe abrechnen zu lassen oder die Behandlung selbst zu tragen.
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich unabhängig vom Kostenträger Kinder, Jugendliche sowie deren Bezugspersonen. Erwachsene Patientinnen und Patienten behandle ich im Rahmen meiner Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten über Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfe abrechnen zu lassen oder die Behandlung selbst zu tragen.
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich unabhängig vom Kostenträger Kinder, Jugendliche sowie deren Bezugspersonen. Erwachsene Patientinnen und Patienten behandle ich im Rahmen meiner Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin.
Privatversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel, sofern Psychotherapie Bestandteil Ihres individuellen Tarifs ist. Je nach Vertrag kann die Kostenübernahme vollständig oder anteilig erfolgen; auch die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen kann variieren.Es empfiehlt sich, bereits vor der Terminvereinbarung Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen und die individuellen Konditionen sowie die erforderlichen Formalitäten zu klären.
Beihilfe
Die Beihilfe erstattet in der Regel anteilig die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung auf Grundlage der GOÄ/GOP.Bitte beachten Sie, dass die Beantragung häufig einem gesonderten Verfahren unterliegt. In vielen Fällen ist vor Beginn der eigentlichen Behandlung eine Genehmigung durch die zuständige Beihilfestelle erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen werden üblicherweise vorab zur Verfügung gestellt.
Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig über die individuellen Voraussetzungen und den Ablauf zu informieren.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 Abs. 3 SGB V) erfolgen, wenn kein Therapieplatz bei einem zugelassenen Kassentherapeuten in angemessener Zeit verfügbar ist. Die Entscheidung erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse im Einzelfall.
Auf Wunsch stelle ich Ihnen Informationen und Unterlagen für die Antragstellung zur Verfügung und unterstütze Sie im Prozess.
Selbstzahler
Eine Behandlung ist selbstverständlich auch auf Selbstzahlerbasis möglich.Dies bietet die Möglichkeit, unabhängig von Vorgaben der Kostenträger eine Therapie zu beginnen.
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOÄ/GOP.
Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich höflichst um eine Absage mindestens 48 Werktagsstunden im Voraus.Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Eine Erstattung durch die Krankenversicherung erfolgt in der Regel nicht.